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Anlage Vorsorgeaufwand

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Amtlicher Vordruck der Finanzbehörden seit dem Veranlagungszeitraum 2009, den seitdem jeder Steuerpflichtige ausfüllen muss. Eheleute, die zusammen veranlagt werden, füllen den Vordruck gemeinsam aus.

    Mit der Anlage Vorsorgeaufwand, die eine Ergänzung zum Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung ist, werden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen (z.B. Altersvorsorgebeiträge nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, Aufwendungen für betriebliche Altersvorsorge) gemacht.

    Diese Angaben waren in früheren Veranlagungszeiträumen Bestandteil des Hauptvordrucks (Vorsorgeaufwendungen) bzw. im Jahre 2009 in der Anlage AV zu erklären.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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