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Anlageverordnung (AnlV)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Über die allgemeinen Anlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) hinaus, sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bes. Anlagevorschriften für das gebundene Vermögen vor, die in der Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (AnlV) vom 20.12.2001, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3278, festgelegt sind. Die Grundlage für die Anlageverordnung bildet § 54 VAG. Die Anlageverordnung listet u.a. die zulässigen Anlageformen auf (§ 2 AnlV), fordert die Beachtung spezieller Mischungsquoten (§ 3 AnlV), enthält Streuungsvorschriften (§ 4 AnlV) und verlangt die Einhaltung der Kongruenzregeln (§ 5 AnlV).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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