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Revision von Anlassspende vom 23.10.2020 - 14:55

Anlassspende

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Eine gemeinwohlorientierte Organisation kann eine Privatperson bitten, nicht selber Spender sondern Fundraiser (Spendensammler) für die Organisation zu werden. Als Fundraiser bittet die Person dann zu einem besonderen Anlass ihr persönliches Umfeld (Verwandte, Freunde, Bekannte, Kollegen etc.) um Spenden für die gemeinwohlorientierte Organisation. Diese Spenden werden Anlassspenden genannt. Geeignete besondere Anlässe finden sich im Leben einer Person viele: Geburt, Taufe, Kommunion/Konfirmation, Hochzeit, (runder) Geburtstag, Jubiläum (z.B. Goldene Hochzeit), Pensionierung etc. Immer mehr Menschen verzichten zu diesen Anlässen auf Geschenke, da sie materiell bereits versorgt sind. Von ihren Gästen wünschen sie sich stattdessen, dass der Gegenwert des Geschenkes als Anlassspende an eine bestimmte gemeinwohlorientierte Organisation ihrer Wahl gegeben wird.

    Eine besondere Erscheinungsform der Anlassspende ist die Trauerspende, auch Kondolenzspende, Grabspende oder Kranzspende genannt. Zum Anlass einer Beerdigung wird (z.B. in der Todesanzeige) gebeten, von Blumen und Kränzen bei der Beerdigung abzusehen. Vielmehr soll der Gegenwert einer gemeinwohlorientierten Organisation zugutekommen, der der Verstorbene zu Lebzeiten nahestand.

    Neben Privatpersonen können auch Unternehmen um Anlassspenden zu besonderen Unternehmensanlässen (z.B. Unternehmensjubiläen) bitten.

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