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Anleihegeschäft

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Übernahme und Unterbringung von Anleihen durch eine Bank oder durch ein Konsortium:
    (1) Durch feste Übernahme, wobei die sog. Platzierung Sache der Banken ist;
    (2) durch kommissionsweisen Verkauf;
    (3) durch Vermittlung von Zeichnungen (Zeichnen).

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