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Anspruch
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Recht: Im Sinn des BGB „das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen” (§ 194 I BGB). Ansprüche unterliegen der Verjährung.
2. Marketing: Ansprüche bilden die Grundlage für kundenorientiertes Marketing. Ansprüche können umschrieben werden als nahe an der Verhaltensoberfläche liegende gegenstandsgerichtete Wünsche. Sie resultieren aus verhaltensprägenden Faktoren. Im Mittelpunkt stehen die Verwenderansprüche (private/gewerbliche Verwender). Bei der Konzeption neuer Angebote müssen auch Händler-, Logistik- und Anbieteransprüche mitberücksichtigt werden.
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