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Anstaltslast

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    rechtliche Verpflichtung des Trägers einer Anstalt, diese juristische Person im Innenverhältnis mit den für die Funktionsfähigkeit notwendigen Mitteln auszustatten. Von der A. ist die Gewährträgerhaftung im Außenverhältnis zu Gläubigern zu unterscheiden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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