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Anstaltspflege

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung als sog. Heimpflege nach § 44 SGB VII und der Kriegsopferversorgung (§ 26c BVG) für hilflose bzw. dauernd pflegebedürftige Verletzte bzw. Beschädigte. Die Anstaltspflege umfasst Unterhalt und Pflege in einer geeigneten Pflegeeinrichtung.

    2. Maßnahme zur Hilfe behinderter Menschen im Rahmen der Sozialhilfe (§ 55 SGB XII, Leistung der Eingliederungshilfe in einer vollstationären Einrichtung).

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