Anstaltspflege
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung als sog. Heimpflege nach § 44 SGB VII und der Kriegsopferversorgung (§ 26c BVG) für hilflose bzw. dauernd pflegebedürftige Verletzte bzw. Beschädigte. Die Anstaltspflege umfasst Unterhalt und Pflege in einer geeigneten Pflegeeinrichtung.
2. Maßnahme zur Hilfe behinderter Menschen im Rahmen der Sozialhilfe (§ 55 SGB XII, Leistung der Eingliederungshilfe in einer vollstationären Einrichtung).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anwartschaft
Arbeitsentgelt
Arbeitslose
Arbeitsplatz
Aussteuerung
Bruttoarbeitsentgelt
Entgelt
Erwerbsminderung
Invalidität
Jugendhilfe
Krankenversicherung
Krankheit
Sozialdaten
Sozialleistungen
Sozialversicherung
Unfallversicherung
Versicherungspflicht
Versicherungsprinzip
berufliche Fortbildung
Äquivalenzprinzip
eingehend
Anstaltspflege
ausgehend
eingehend
Anstaltspflege
ausgehend