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Antrag

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Versicherung:

    Versicherungsantrag.

    II. Zivilprozess:

    Aufforderung an das Gericht oder ein Gerichtsorgan, eine inhaltlich bestimmte Entscheidung zu erlassen (z.B. den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 100 Euro nebst 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (vgl. § 247 BGB) seit einem bestimmten Datum, so z.B. dem Tag eines Verzugseintritts, zu zahlen) oder einen von dem Gegner gestellten Antrag zurückzuweisen. Das Gericht muss auch über unbegründete Anträge entscheiden, darf den Parteien aber nicht mehr zusprechen als beantragt.

    Vgl. auch Hilfsantrag.

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