Antrag
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zivilprozess: Aufforderung an das Gericht oder ein Gerichtsorgan, eine inhaltlich bestimmte Entscheidung zu erlassen (z.B. den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 100 Euro nebst 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (vgl. § 247 BGB) seit einem bestimmten Datum, so z.B. dem Tag eines Verzugseintritts, zu zahlen) oder einen von dem Gegner gestellten Antrag zurückzuweisen. Das Gericht muss auch über unbegründete Anträge entscheiden, darf den Parteien aber nicht mehr zusprechen als beantragt.
Vgl. auch Hilfsantrag.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt Arbitrage Auflassungsvormerkung Aufwendungen Eigentum Einrede der Vorausklage Föderalismus Gerichtsstand Handelsvertreter Intervention Kommissionsgeschäft Kreditsicherheiten Prozess Präambel Recht Subsidiarität Tarifautonomie eidesstattliche Versicherung juristische Person stille Gesellschaft
eingehend
Antrag
ausgehend
eingehend
Antrag
ausgehend