Hilfsantrag
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein im Zivilprozess nur hilfsweise (d.h. für den Fall, dass dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird) gestellter Antrag. Nur zulässig, soweit Haupt- und Hilfsantrag auf einem Sachverhalt beruhen (z.B. Hauptantrag auf Zahlung des Kaufpreises; Hilfsantrag - etwa für den Fall, dass das Gericht den Kaufvertrag als nichtig ansehen sollte - auf Rückgabe der schon übergebenen Kaufsache).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt Arbitrage Auflassungsvormerkung Aufwendungen Eigentum Einrede der Vorausklage Föderalismus Gerichtsstand Handelsvertreter Intervention Kommissionsgeschäft Kreditsicherheiten Prozess Präambel Recht Subsidiarität Tarifautonomie eidesstattliche Versicherung juristische Person stille Gesellschaft
eingehend
Hilfsantrag
ausgehend