Hilfsantrag
(weitergeleitet von Eventualantrag)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein im Zivilprozess nur hilfsweise (d.h. für den Fall, dass dem Hauptantrag nicht stattgegeben wird) gestellter Antrag. Nur zulässig, soweit Haupt- und Hilfsantrag auf einem Sachverhalt beruhen (z.B. Hauptantrag auf Zahlung des Kaufpreises; Hilfsantrag - etwa für den Fall, dass das Gericht den Kaufvertrag als nichtig ansehen sollte - auf Rückgabe der schon übergebenen Kaufsache).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Eigentum
Einlagen
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Kreditsicherheiten
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Hilfsantrag
ausgehend