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Arbeitsstättenverordnung

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    vom 12.8.2004 (BGBl. I 2179) m.spät.Änd., erlassen aufgrund des § 120e GewO, regelt einheitlich die Anforderungen an Arbeitsstätten im Interesse des Arbeits- und Betriebsschutzes (Arbeitsschutz). Die VO gilt für Arbeitsstätten im Rahmen eines stehenden Gewerbes, für Tagesanlagen und Tagebaue des Bergwesens, ausgenommen öffentliche Verkehrsmittel. Sie betrifft Arbeitsräume in Gebäuden, Arbeitsplätze im Freien auf dem Betriebsgelände, Baustellen, Verkaufsstände im Zusammenhang mit Ladengeschäften einschließlich der erforderlichen Nebenräume und Verkehrswege. Im Einzelnen geregelt sind u.a. Belüftung, Beheizung und Beleuchtung, Schutz gegen Dämpfe etc. und Lärm, Raumabmessungen, Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz sowie die Anforderungen an Sanitärräume; vgl.die Anlage zu § 3 der VO.

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