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Arbeitsstättenverordnung

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    vom 12.8.2004 (BGBl. I 2179) m.spät.Änd., regelt einheitlich die Anforderungen an Arbeitsstätten im Interesse des Arbeits- und Betriebsschutzes (Arbeitsschutz). Die VO gilt für Arbeitsstätten im Rahmen eines stehenden Gewerbes, ausgenommen sind Betriebe, die dem Bundesberggesetz unterliegen und öffentliche Verkehrsmittel. Sie betrifft Arbeitsräume in Gebäuden, Arbeitsplätze im Freien auf dem Betriebsgelände, Baustellen, Verkaufsstände im Zusammenhang mit Ladengeschäften einschließlich der erforderlichen Nebenräume und Verkehrswege. Im Einzelnen geregelt sind u.a. Belüftung, Beheizung und Beleuchtung, Schutz gegen Dämpfe etc. und Lärm, Raumabmessungen, Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz sowie die Anforderungen an Sanitärräume; vgl.die Anhang zu § 3 der VO.

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