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Arbeitsvermittlungsfähigkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff aus dem Sprachgebrauch. Arbeitsvermittlungsfähigkeit ist bei Arbeitslosen gegeben, die bereit und in der Lage sind, eine zumutbare Arbeit anzunehmen (Verfügbarkeit).

    Voraussetzung für den Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung und der Gewährung von Arbeitslosengeld II.

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