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Revision von Aufenthaltstitel vom 08.06.2009 - 10:50
Aufenthaltstitel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Für Ausländer erforderliche Berechtigung für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet. Aufenthaltstitel werden erteilt als Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG. Der Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern dies im Aufenthaltsgesetz bestimmt ist oder der Aufenthaltstitel die Ausübung der Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt. Näheres in § 4 Aufenthaltsgesetz i.d.F. vom 25.2.2008 (BGBl I 162) m.spät.Änd.
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