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Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der Exportkreditgarantien des Bundes (Hermes-Deckungen), mit der der Bund deutschen Exporteuren, die mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern, Forderungen mit einer Kreditlaufzeit von maximal zwölf Monaten auf verfahrensmäßig einfache Weise absichert. Die APG unterliegt Besonderheiten, die von Einbeziehungspflichten und Einbeziehungsrechten über eine (begrenzte) Selbstprüfung bis hin zu Meldepflichten reichen. Die Sonderform Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-Light (APG-Light) sichert vornehmlich kleine mittelständische deutsche Exporteure auf eine verfahrensmäßig bes. einfache Weise ab.

    Weitere Informationen unter www.exportkreditgarantien.de.

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