Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-Light (APG-Light)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Exportkreditgarantien des Bundes (Hermes-Deckungen), mit der der Bund vornehmlich kleinen dt. Exporteuren, Forderungen mit einer Kreditlaufzeit von maximal vier Monaten auf verfahrensmäßig einfache Weise absichert. Die APG-Light bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall aufgrund der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit (Protracted Default).
Vgl. auch Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG).