Länderrisiko
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1. Begriff: auf einzelne Länder bezogenes, durch Krisensituationen hervorgerufenes Kredit- und Marktrisiko, das in der Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zins- und Tilgungszahlungen von Marktleistungsnehmern des Landes und des Wertverfalls von Wertpapieren oder Derivaten, die von Marktparametern des Landes abhängen, besteht. V.a. ist hierbei das Risiko einer staatlichen Reglementierung des grenzüberschreitenden Zahlungs- und Kreditrisikos einbezogen (Transferrisiko). Kreditrisiko und Marktrisiko werden üblicherweise analysiert unter der Annahme normaler Marktbedingungen. Normale Marktbedingungen verschwinden jedoch im Fall von Finanzmarktkrisen. Jede der obigen Risikokategorien ist deshalb zu ergänzen, was zu einer Reihe weiterer Risikokategorien führt. Diese können als Ereignisrisiken bezeichnet werden und sind länderspezifisch auszuwerten. Unter dem Begriff Länderrisiko fasst man die kredit- und marktbezogenen Ereignisrisiken zusammen und analysiert, wie sie den verschiedenen Transaktionen mit den jeweiligen Ländern zuzuordnen sind. Der Analyse können unterschiedliche Arten von Finanzmarktkrisen zugrunde gelegt werden. Üblicherweise denkt man an Krisen, die durch die bes. wirtschaftlichen und/oder politischen Gegebenheiten eines Landes bedingt sind und in dem betroffenen Land den grenzüberschreitend abzuleistenden Schuldendienst der Gesamtheit aller Schuldner beeinträchtigen.
Kreditbezogene Ereignisrisiken sind v.a. das Transferrisiko und das Kreditereignisrisiko. Unter dem Transferrisiko versteht man das Risiko, dass es in dem betrachteten Land im Verlauf der Krise zu einer weit gehenden Behinderung des internationalen Zahlungsverkehrs (oder der Konvertibilität der Länderwährung) kommt, z.B. durch Maßnahmen der Regierung des von der Krise betroffenen Landes (politisches Risiko). In ausländischer Währung denominierte Zins- und Tilgungszahlungen können daneben auch durch einen extremen Wechselkursverfall beeinträchtigt werden. Dem Transferrisiko hinzuzurechnen ist außerdem das Risiko, dass es im Verlauf der Krise zu einem Umschuldungsabkommen zwischen der Regierung des betroffenen Landes und den internationalen Gläubigern kommt, durch das sich der Gegenwartswert der ausstehenden Schuld (gegenüber dem ursprünglichen, vor der Krise erwarteten Gegenwartswert) bei allen beteiligten internationalen Gläubigern reduziert. Unter dem Kreditereignisrisiko versteht man das Risiko, dass sich infolge der Krise die wirtschaftlichen Bedingungen derart verschlechtern, dass es in dem betroffenen Land (oder auch in weiteren Ländern) zu einer Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeiten der Schuldner (und/oder zu einer Erhöhung der Verlustraten im Schadenfall) kommt.
Marktbezogene Ereignisrisiken betrachten den potenziellen Wertverfall von Handelsportfolios unter Berücksichtigung von Prognosen über Aktienpreise, Währungskurse und Zinsen des betroffenen Landes.
I.d.R. versuchen Banken, ihr Länderrisiko dadurch zu begrenzen, dass sie für ihre Auslandsaktiva länder- und geschäftsbereichspezifische Länderlimite aufstellen, wobei sie sich von Länder-Ratings leiten lassen.
2. Evaluationsverfahren: Länderrating.
3. Zu Risiken im Auslandsgeschäft für Unternehmen: Auslandsgeschäft, politisches Risiko, Exportkreditgarantien des Bundes.