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Auskunftsstellen für den Außenhandel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gibt es laut einer Zusammenstellung der IHK-Gesellschaft zur Förderung der Außenwirtschaft und Unternehmensführung in Deutschland und weltweit mehr als 10.000. Gegliedert werden können die Auskunftsstellen nach:
    (1) Überregionalen, bundesweiten Kontaktstellen: Bundesministerien, Zollbehörden, Verbände und Vereinigungen, Kreditinstitute, Wirtschaftsauskunfteien, Qualitäts- und Preisprüfungsgesellschaften, Messegesellschaften;
    (2) ausländischen Wirtschaftsförderinstitutionen in Deutschland: Botschaften und Konsulate, staatliche und halbstaatliche Außenhandelsförderinstitutionen, Banken;
    (3) Kontaktstellen in einzelnen Bundesländern: Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern, Technische Überwachungsvereine (TÜV), Euro-Info-Center, Außenhandelszentren, Wirtschaftsfördereinrichtungen;
    (4) Vertretungen der dt. Wirtschaft im Ausland: Botschaften, Konsulate, Auslandshandelskammern und Delegierte der dt. Wirtschaft, Auslandsvertretungen der dt. Messegesellschaften, Banken.

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