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Ausländereffekt
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Begriff des Körperschaftsteuerrechts zur Bezeichnung eines früher einmal möglichen Steuereffekts für dt. Tochtergesellschaften ausländischer Mutterkapitalgesellschaften: Als es unter dem alten Körperschaftsteuerrecht unterschiedlich hohe Steuersätze für ausgeschüttete und für thesaurierte Gewinne gab (z.B. 40 Prozent für thesaurierte, 30 Prozent für ausgeschüttete), konnten inländische Tochterunternehmen ausländischer Mutterkapitalgesellschaften unter bestimmten Umständen ihre Gewinne an ihre Muttergesellschaft ausschütten (somit die Belastung auf den niedrigeren Satz senken), und diese konnten dann, ohne in ihrem Heimatland wegen der ausgeschütteten Gewinne steuerpflichtig zu werden (Schachtelprivileg) eine Wiedereinlage des Geldes in die dt. Tochtergesellschaft vornehmen. Im Endeffekt konnten solche Gesellschaften ihre Gewinne also zu einer niedrigeren Steuerbelastung thesaurieren als Tochtergesellschaften inländischer Anteilseigner. Folge: günstigere Selbstfinanzierung ausländisch beherrschter Unternehmen.
Die gesamte Problematik ist entfallen, als bei der Aufgabe der körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens (2000) der Körperschaftsteuersatz für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne nicht mehr unterschiedlich hoch festgesetzt wurde.
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