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Ausländereffekt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Körperschaftsteuerrechts in Zusammenhang mit dem (bis Ende 2000 geltenden) gespaltenen Steuersatz für Körperschaften, die in das Anrechnungsverfahren einbezogen waren: Durch Ausschüttung und anschließende Wiedereinlage der Gewinne konnten ausländische Konzernunternehmen, die das Schachtelprivileg genießen, die Belastung thesaurierter Gewinne mit Körperschaftsteuer auf 30 Prozent (vor 1977 sogar nur auf 15 Prozent) herunterschleusen; inländische Konzerne erhielten dagegen kein Schachtelprivileg, sondern versteuerten die erhaltenen Dividenden mit 40 Prozent, so dass Vorteile für Inländer nur möglich waren, wenn Ausschüttung durch Konzernobergesellschaft an natürliche Personen mit anschließender Wiedereinlage erfolgte (geringe Praktikabilität). Folge: Günstigere Selbstfinanzierung ausländisch beherrschter Unternehmen. Der A. milderte sich ggf. durch eine Quellenbesteuerung des ausgeschütteten Gewinns, doch hat sich der A. in einem stärker globalisierten Markt als kaum noch vertretbar herausgestellt.

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