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ausländisches Vermögen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gehört bei der Erbschaftsteuer:
    (1) bei unbeschränkter Steuerpflicht zum (steuerpflichtigen) Gesamtvermögen (aufgrund sachlicher Steuerbefreiungen oder Doppelbesteuerungsabkommen);
    (2) bei beschränkter Steuerpflicht nicht zur Besteuerungsmasse.

    Bewertung ausländischer Sachvermögen nach den Vorschriften des ersten Teils des Bewertungsgesetzes (§ 31 BewG). Danach ist das ausländische Vermögen (auch das Grundvermögen) grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen.

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