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Auslandshandelskammern (AHK)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für die dt. Industrie- und Handelskammern (IHK) im Ausland, deren genereller Auftrag in der Förderung und im Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen mit dem jeweiligen Partnerland besteht. In 80 Ländern mit 120 Standorten sind mehr als 40.000 Unternehmen Mitglieder der AHK. Mehr als 1.600 Mitarbeiter arbeiten in diesem Netzwerk. In Deutschland werden die AHK vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) betreut. Partner der AHK sind auch die Branchenverbände der dt.  Wirtschaft.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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