Zitierfähige Version
Auslandskonten
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Konten von Gebietsansässigen bei Banken in fremden Wirtschaftsgebieten. Die Unterhaltung von Auslandskonten ist grundsätzlich zulässig; sie kann jedoch nach § 22 I 4 AWG beschränkt werden. Nach § 62 I AWV haben Gebietsansässige die bei gebietsfremden Geldinstituten unterhaltenen Guthaben und Verbindlichkeiten bei Überschreiten gewisser Grenzen (5 Mio. Euro oder Gegenwert) der Deutschen Bundesbank zu melden. Geldinstitute sind von dieser Meldepflicht ausgenommen.
Gegensatz: Ausländerkonten.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon