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Ausschreibung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Submission, Verdingung; öffentliche Bekanntgabe von Bedingungen, zu denen ein Vertragsangebot erwartet wird, z.B. für Bauarbeiten, Beschaffungsaufträge u.Ä.
Formen: Offene Ausschreibung (für jeden Anbieter möglich) und beschränkte Ausschreibung (Kreis der Bieter wird nach bestimmten Kriterien begrenzt). Erfolgt keine Ausschreibung, spricht man von freihändiger Vergabe.
Die teilweise umfangreichen Bedingungen werden u.U. in einem Lastenheft zusammengefasst mit der Aufforderung an Interessenten, sich durch Vorlage von Offerten zu bewerben.
Die Ausschreibenden müssen häufig durch eine Ausschreibungs- oder Bietungsgarantie gesichert werden, v.a., wenn die sich bewerbende Firma fremd ist. Eine Bank übernimmt hierbei die Gewähr dafür, dass die Firma ein ernsthaftes Angebot macht und nicht zurücktritt, bevor der Vertrag zum Abschluss kommt. Die Haftung der Bank in der vereinbarten Höhe (meist 5 bis 10 Prozent des Offertpreises) gilt für die der ausschreibenden Stelle entstandenen Kosten und Nachteile.
Vgl. auch öffentliche Auftragsvergabe.
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