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Ausschüttungssperre

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Instrument zum Schutz der Gläubiger durch die Begrenzung des Ausschüttungspotenzials von Kapitalgesellschaften. Ziel der Ausschüttungssperre ist die Verhinderung von höheren Gewinnausschüttungen, die allein durch die Aktivierung von Bilanzierungshilfen möglich gewesen wären. Gewinne dürfen danach nur in jenen Fällen ausgeschüttet werden, falls die nach Ausschüttung verbleibenden jederzeit auflösbaren Gewinnrücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags den aktivierten Bilanzierungshilfen mind. entsprechen.

    Vgl. auch Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern.

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