Bilanzierungshilfen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, nach HGB nicht mehr zulässig. Es handelte sich bei Bilanzierungshilfen um bestimmte Aufwendungen ohne Vermögensgegenstands-Charakter, für die der Gesetzgeber ein Aktivierungswahlrecht zugelassen hatte. Bilanzierungshilfen waren bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Einzelnen: Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes; derivativer Firmenwert (Charakterisierung als Bilanzierungshilfe war umstritten; seit BilMoG wird der derivative Geschäfts-oder Firmenwert im Wege der Fiktion zum Vermögensgegenstand erhoben); Abgrenzungsposten für aktive latente Steuern (seit BilMoG gelten diese als Posten eigener Art).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgrenzung
Aufwendungen
Auszahlung
Betriebsvermögen
Bilanzanalyse
Festwert
Frachtkosten
Kapitalflussrechnung
Leasing
Rabatt
Segmentberichterstattung
Stakeholder-Ansatz
Teilwert
Treuhandschaft
antizipative Posten der Rechnungsabgrenzung
beizulegender Wert
immaterielles Wirtschaftsgut
nominelle Kapitalerhaltung
pagatorisch
Ökobilanz
eingehend
Bilanzierungshilfen
ausgehend