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Ausstrahlung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    sozialrechtlicher Begriff über Wirkungen eines Arbeitsverhältnisses ins Ausland. Die Vorschriften bes. über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung aufgrund einer Beschäftigung gelten auch für Arbeitnehmer, die im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses zeitlich begrenzt ins Ausland entsandt werden (§ 4 SGB IV), wenn nicht über- oder zwischenstaatliche Abkommen mit dem Ausland bestehen. Entsprechend für Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben.

    Gegensatz: Einstrahlung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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