Ausstrahlung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
sozialrechtlicher Begriff über Wirkungen eines Arbeitsverhältnisses ins Ausland. Die Vorschriften bes. über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung aufgrund einer Beschäftigung gelten auch für Arbeitnehmer, die im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses zeitlich begrenzt ins Ausland entsandt werden (§ 4 SGB IV), wenn nicht über- oder zwischenstaatliche Abkommen mit dem Ausland bestehen. Entsprechend für Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben.
Gegensatz: Einstrahlung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anwartschaft
Arbeitsentgelt
Arbeitslose
Arbeitsplatz
Aussteuerung
Bruttoarbeitsentgelt
Entgelt
Erwerbsminderung
Invalidität
Jugendhilfe
Krankenversicherung
Krankheit
Sozialdaten
Sozialleistungen
Sozialversicherung
Unfallversicherung
Versicherungspflicht
Versicherungsprinzip
berufliche Fortbildung
Äquivalenzprinzip
eingehend
Ausstrahlung
ausgehend