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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Bankwesen:

    Mitteilung über die Kontoumsätze und den Kontostand. – Vgl. auch Kontoauszug.

    II. Kaufmännischer Sprachgebrauch:

    Buchauszug.

    III. Vergleichsverfahren:

    Auszug aus dem Gläubigerverzeichnis.

    IV. Insolvenzordnung:

    Tabellenauszug.

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