Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Auszug vom 08.06.2009 - 11:38
- Revision von Auszug vom 19.02.2018 - 17:00
- Revision von Auszug vom 27.09.2017 - 15:17
- Revision von Auszug vom 26.02.2013 - 13:52
- Revision von Auszug vom 30.01.2013 - 10:23
- Revision von Auszug vom 04.08.2010 - 15:00
- Revision von Auszug vom 28.06.2010 - 15:50
- Revision von Auszug vom 23.09.2009 - 14:52
- Revision von Auszug vom 08.06.2009 - 11:38
Auszug
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
I. Bankwesen:
Mitteilung über die Kontoumsätze und den Kontostand. – Vgl. auch Kontoauszug.
II. Kaufmännischer Sprachgebrauch:
III. Vergleichsverfahren:
Auszug aus dem Gläubigerverzeichnis.
IV. Insolvenzordnung:
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon