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Back-up Line

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Back-up Facility, Back-up-Kreditlinie, Stand-by Linie; die von einer Bank (oder einem Bankenkonsortium) eingeräumte Höchstgrenze, bis zu der sich Kunden während der Laufzeit revolvierend Finanzmittel durch Emission von Geldmarktpapieren (Euronotes, Commercial Papers, Medium Term Notes) beschaffen können. Je nach Finanzbedarf werden Einzeltranchen in verschiedener Höhe, unterschiedlicher Laufzeit und Währung emittiert. Die Bank fungiert zunächst dabei als Vermittler und hat für einen reibungslosen Handel dieser Papiere zu sorgen. Wenn eine Platzierung der Geldmarktpapiere am Primärmarkt nicht gelingt, so ist die Bank verpflichtet, diese Papiere in ihren eigenen Bestand zu übernehmen. Diese Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen haben Banken als ergänzende Angabe unter dem Strich zu bilanzieren und über die Inanspruchnahme im Anhang zu berichten (§ 27 I RechKredV).

    Vgl. auch Euro-Note.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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