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Balkonkraftwerk
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Als Balkonkraftwerke bezeichnet man umgangssprachlich steckerfertige Photovoltaikanlagen, weil diese überwiegend auf dem Balkon angebracht werden. Das Aufstellen im Garten, auf Terrassen und anderen sonnigen Plätzen ist allerdings ebenfalls möglich. Mit einer solchen "Mini-PV-Anlage" können Haus- und Wohnungseigentümer, aber auch Mieter und Mieterinnen angesichts hoher Energiepreise einen Teil ihres Haushaltsstroms relativ einfach und umweltfreundlich selbst erzeugen.
Die steckerfertigen PV-Anlagen sind für den Verbrauch im eigenen Haushalt gedacht und recht einfach auch von Laien zu installieren, es reicht eine einfache Steckdose. Die im Handel erwerbbaren Modell bestehen meist aus einem oder wenigen Solarmodulen, die je nach verfügbarem Platz um weitere Module erweiterbar sind. Da es sich um eine bauliche Veränderung handelt, müssen Mieter im Vorfeld eine schriftliche Zusage des Vermieters einholen.
Die Bundesregierung sieht diese Mini-Kraftwerke als Teil der Energiewende und hat am 15.4.2024 das schon seit längerem diskutierte Solarpaket I und das Klimaschutzgesetz beschlossen. In Bezug auf Balkonkraftwerke bedeutet dies:
- Erhöhung der Maximalleistung von 600 Watt auf 800 Watt,
- Wegfall der Registrierungspflicht beim Netzbetreiber, die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bleibt weiterhin verpflichtend,
- vorübergehende Zulassung rückwärtsdrehender Zähler,
- ausdrückliche Erlaubnis für Schukao-Stecker-Anschlüsse - obwohl diese bisher auch nicht explizit verboten waren,
- rechtlicher Anspruch auf Balkonkraftwerke für Mieter.
Die Neuregelung muss noch von Bundestag und Bundesrat geregelt werden.
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