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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Computergestütztes System (Computersystem) zur Automatisierung des Massengeschäfts, zur dezentralen Informationsversorgung und zur Abwicklung komplexer interner (z.B. Investitionskredite) und externer Aufgaben (Wertpapiergeschäft, Devisenhandel) eines Bankbetriebs.

    2. Ziele: Kostensenkung, Reduktion der Bearbeitungsdauer von Vorgängen, Verbesserung des Kundenservice.

    3. Anwendungsbereiche: Im nationalen und internationalen Zahlungsverkehr (z.B. Scheck-, Devisenverkehr), Abrechnung von Geschäftsvorfällen, Schalterservice, POS-Banking.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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