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Bankplatz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Als Bankplatz galt bis zum Jahr 2002 jeder Ort, an dem sich eine Niederlassung (Haupt- oder Zweigstelle) einer Landeszentralbank (Abrechnungsstellen) befindet. Durch die Einführung des Euro und die Integration der Deutschen Bundesbank und ihrer Landeszentralbanken in das System der Europäischen Zentralbanken wurde die Mehrzahl der Landeszentralbanken geschlossen und nicht durch eine Außenstelle der EZB ersetzt. Insofern ist der Begriff des Bankplatzes ein historischer.

    Heute wird unter einem Bankplatz ein Ort verstanden, an dem sich eine Vielzahl von Banken einschließlich ihrer regionalen und zentralen Entscheidungsfunktionen konzentriert und Finanztransaktionen abgewickelt werden.

    Dazu synonym wird häufig der Begriff Finanzplatz verwendet, wobei dann nicht nur auf Banken im Besonderen, sondern auf Finanzdienstleister fokussiert wird. Da Banken jedoch aufgrund ihrer Transformationsfunktion und Giralgeldschöpfungsmöglichkeit die bedeutendsten Finanzdienstleister sind, ist jeder Finanzplatz auch ein Bankplatz.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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