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Banque de France
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zentralnotenbank Frankreichs, Sitz in Paris. 1800 unter staatlicher Beteiligung gegründet. 1806 der staatlichen Leitung unterstellt, seit 1848 alleinige Notenbank, am 1.1.1946 verstaatlicht, am 4.8.1993 erfolgte die Unabhängigkeit der Bank zur Sicherstellung der Preisstabilität und der Unabhängigkeit von der Politik. Seit dem 1.6.1998 gehört die Banque de France dem Europäischen System der Zentralbanken an.
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