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Bauherrenhaftpflichtversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherungsart in der allgemeinen Haftpflichtversicherung, die Haftpflichtrisiken des Versicherungsnehmers als Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks deckt. Versichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen. Zusätzlich kann die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausführung der Bauarbeiten oder eines Teils dieser Arbeiten in eigener Regie versichert werden, i.d.R. jedoch nur für den Bau eines Ein- oder Zweifamilienhauses. Auch die gesetzliche Haftung für Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz ist in der Bauherrenhaftpflichtversicherung oft mitversichert.

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