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Revision von Baurecht vom 22.03.2011 - 15:17
Baurecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Es wird unterschieden in das private und das öffentliche Baurecht. Das private Baurecht regelt die privatrechtlichen Vereinbarungen und Ansprüche der am Baugeschehen Beteiligten. Das öffentliche Baurecht umfasst die Rechtsvorschriften, die sich auf Art und Maß der baulichen Nutzung des Bodens befassen.
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