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Revision von BDizG vom 19.10.2017 - 14:39

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    Abk. für Bundesdisziplinargericht, durch das Gesetz zur Neuordnung des Disziplinarrechts vom 9.7.2001 zum 31.12.2003 aufgelöst. Die gerichtlichen Verfahren wurden auf die Verwaltungsgerichte übertragen.

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