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Revision von Beistandspflicht vom 05.06.2009 - 14:54
Beistandspflicht
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Verpflichtung von Behörden und berufsständischen Vertretungen, den Finanzämtern jede zur Durchführung der Besteuerung, Prüfung und Aufsicht dienliche Hilfe zu leisten (§ 93 I, 111 AO).
Vgl. auch Amtshilfe.
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