Beistandspflicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verpflichtung von Behörden und berufsständischen Vertretungen, den Finanzämtern jede zur Durchführung der Besteuerung, Prüfung und Aufsicht dienliche Hilfe zu leisten (§ 111 ff., § 93 AO).
Vgl. auch Amtshilfe.
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