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Beitragszusage

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Versorgungszusage, bei der sich die Verpflichtung des Arbeitgebers auf die Zahlung von Beiträgen beschränkt (Defined Contribution). Ein etwaiges Kapitalanlagerisiko trägt der Arbeitnehmer. Eine reine Beitragszusage ist nach deutschem Recht keine betriebliche Altersversorgung (bAV).

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