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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff aus dem Güterverkehr für alles, was vom Transportmittel an Gütern zur Beförderung übernommen worden ist, also nicht die eigene Ausrüstung und auch nicht Personen. Neben der grundsätzlichen Einhaltung von Lademaßen und der Sicherung der Ladung gegen Verrutschen sind die gleichmäßige Belastung und die Tragfähigkeit der Transportmittel zu beachten. Besondere gesetzliche Regelungen gelten für Gefahrgüter.

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