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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff aus dem Güterverkehr für die vom Transportmittel zur Beförderung übernommenen Güter, also nicht die transportmittelbezogene Ausrüstung und auch nicht Personen. Neben der Einhaltung von Lademaßen und der Sicherung der Ladung gegen Verrutschen sind die gleichmäßige Belastung und die Tragfähigkeit der Transportmittel zu beachten. Besondere gesetzliche Regelungen gelten für Gefahrgüter.

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