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Beleidigung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Straftatbestand, vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung der Ehre eines anderen (§ 185 StGB).

    Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr; wenn die Beleidigung mittels Tätlichkeiten begangen ist, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren; Strafantrag erforderlich.

    Sonderfälle: üble Nachrede, Verleumdung.

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