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Beratungsförderung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der Wirtschaftsförderung, durch die bestimmten Unternehmensgruppen (z.B. kleinen und mittleren Unternehmen, Existenzgründern) oder für bestimmte Investitionsvorhaben Unternehmensberatungsleistungen zur Verfügung gestellt werden. Die Leistungen können von Wirtschaftsfördergesellschaften, Organisationen wie z.B. dem Rationalisierungskuratorium der dt. Wirtschaft e.V. (RKW) oder auch von privaten Unternehmensberatern erbracht werden. Sofern die Beratung für das Unternehmen nicht unentgeltlich ist, werden die Beratungskosten aus öffentlichen Mitteln (teilweise) erstattet.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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