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Beratungshilfe

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährte Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten; geregelt im Beratungshilfegesetz vom 18.6.1980 (BGBl. I 689) m.spät.Änd.

    Anders: Prozesskostenhilfe.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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