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Berggrundbuch

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    öffentliches Register, vom Grundbuchamt geführt mit dem Zweck, Bergrechte (z.B. Bergwerkseigentum) und die daran bestehenden Rechte offen zu legen. Das Berggrundbuch ist landesrechtlich geregelt, die Vorschriften über das Grundbuch finden meist entsprechende Anwendung.

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