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Berichtigungsveranlagung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Berichtigungsveranlagung. 1. Allgemein: Veranlagung im Anschluss an Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden.
2. Substanzsteuern: Durch eine Berichtigungsveranlagung können Fehler im Rahmen einer Neuveranlagung korrigiert werden, die z.B. durch Mängel bei der Freibetragsgewährung, bei den Verhältnissen zur Zusammenveranlagung oder bei der Bestimmung der Wertverhältnisse (Wertfortschreibung) entstanden sind (§ 17 II Nr. 2 GrStG).
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