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Berufsberatung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Erteilung von Rat und Auskunft in Fragen der Berufswahl einschließlich des Berufswechsels; ergänzt durch Berufsaufklärung, Unterrichtung über die Förderung der beruflichen Bildung im Einzelfall und Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen (§§ 29 ff., 35 ff. SGB III).

    2. Regelung: Soweit die Berufsberatung Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist, erfolgt sie unentgeltlich. Die Beratung steht allen Ratsuchenden offen. Ähnlich wie im Fall der Arbeitsvermittlung kann auch die Berufsberatung inzwischen durch Private erfolgen (§§ 288a ff. SGB III).

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